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Strahlenschutzbeauftragte des Instituts:
Uli Schüßler (Tel. 888-5422)
Armin Zeh (Tel. 888-5415)
Franz Schwabenländer (Stellvertreter, Tel. 888-5434)
Regelungen für die Benutzung institutseigener Röntgengeräte:
Am Institut für Mineralogie unterliegen sämtliche Röntgendiffraktometer der Abteilung Kristallographie (III. Stock) dem Strahlenschutz, weiterhin die Elektronenstrahl-Mikrosonde in der Petrologie (II. Stock) und die Röntgenfluoreszenzanlage der Geochemie (I. Stock).
Insbesondere für die Benutzung der Röntgendiffraktometer gelten die folgenden, absolut verbindlichen Regeln:
- An den Geräten darf grundsätzlich nur gearbeitet werden
- nach Rücksprache mit einem der drei Strahlenschutzbeauftragten,
- bei Anwesenheit bzw. Erreichbarkeit eines der drei Strahlenschutzbeauftragten,
- nach erfolgter Röntgenbelehrung mit Unterschrift, Gültigkeit 6 Monate,
- nach erfolgter Geräteeinweisung mit Unterschrift,
- bei Führung eines Messprotokolls im Gerätebenutzerbuch.
- Störungen jeglicher Art an den Messgeräten müssen sofort dem zuständigen Laborleiter bzw. Strahlenschutzbeauftragten mitgeteilt werden.
- Eigenständige Manipulationen, “Reparaturen” etc. an den Geräten, die über die bei der Einweisung erlernte Handhabung hinausgehen, sind strikt verboten.
- Kinder und Jugendliche sowie Schwangere dürfen die Laborräume nicht betreten.
- Justagearbeiten dürfen ausschließlich von Herrn Schwabenländer durchgeführt werden.
- Reparaturen bei laufender Röntgenröhre durch Servicefirmen oder hauseigene Techniker müssen vorher bei einem der Strahlenschutzbeauftragten angemeldet werden.
Verhalten bei Störfällen:
Ein Störfall ist jede technische Störung an einem Messgerät.
- Gerät abschalten,
- Notiz über die Störung anbringen,
- umgehende Mitteilung an den zuständigen Laborleiter und Strahlenschutzbeauftragten.
Verhalten bei Unfällen:
Jede Strahlenexposition einer Person ist als Unfall zu betrachten.
- Gerät ausschalten (Notschalter)
- Gerät unverändert absichern
- Sofortige Mitteilung an den Strahlenschutzbeauftragten des Instituts, ggf. an den Strahlenschutzbevollmächtigten der Universität (vgl. Meldeplan)
- Den Unfall sofort schriftlich protokollieren, dabei vor allem die Position der betroffenen Person am Gerät und die Dauer der Strahlenexposition berücksichtigen
- Sofortiger Artzbesuch der betroffenen Person (Durchgangsarzt)
Weitere Informationen:
Strahlenschutzstelle der Universität
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