Institut für Mineralogie

 

Mineralogisches Museum

 

Arbeitskreis Archäometrie und Denkmalpflege der DMG

 

                          Strahlenschutz

Strahlenschutzbeauftragte des Instituts:

Uli Schüßler (Tel. 888-5422)

Armin Zeh (Tel. 888-5415)

Franz Schwabenländer (Stellvertreter, Tel. 888-5434)

 

Regelungen für die Benutzung institutseigener Röntgengeräte:

Am Institut für Mineralogie unterliegen sämtliche Röntgendiffraktometer der Abteilung Kristallographie (III. Stock) dem Strahlenschutz, weiterhin die Elektronenstrahl-Mikrosonde in der Petrologie (II. Stock) und die Röntgenfluoreszenzanlage der Geochemie (I. Stock).

Insbesondere für die Benutzung der Röntgendiffraktometer gelten die folgenden, absolut verbindlichen Regeln:

  • An den Geräten darf grundsätzlich nur gearbeitet werden
    • nach Rücksprache mit einem der drei Strahlenschutzbeauftragten,
    • bei Anwesenheit bzw. Erreichbarkeit eines der drei Strahlenschutzbeauftragten,
    • nach erfolgter Röntgenbelehrung mit Unterschrift, Gültigkeit 6 Monate,
    • nach erfolgter Geräteeinweisung mit Unterschrift,
    • bei Führung eines Messprotokolls im Gerätebenutzerbuch.
  • Störungen jeglicher Art an den Messgeräten müssen sofort dem zuständigen Laborleiter bzw. Strahlenschutzbeauftragten mitgeteilt werden.
  • Eigenständige Manipulationen, “Reparaturen” etc. an den Geräten, die über die bei der Einweisung erlernte Handhabung hinausgehen, sind strikt verboten.
  • Kinder und Jugendliche sowie Schwangere dürfen die Laborräume nicht betreten.
  • Justagearbeiten dürfen ausschließlich von Herrn Schwabenländer durchgeführt werden.
  • Reparaturen bei laufender Röntgenröhre durch Servicefirmen oder hauseigene Techniker müssen vorher bei einem der Strahlenschutzbeauftragten angemeldet werden.

 

Verhalten bei Störfällen:

Ein Störfall ist jede technische Störung an einem Messgerät.

  • Gerät abschalten,
  • Notiz über die Störung anbringen,
  • umgehende Mitteilung an den zuständigen Laborleiter und Strahlenschutzbeauftragten.

 

Verhalten bei Unfällen:

Jede Strahlenexposition einer Person ist als Unfall zu betrachten.

  • Gerät ausschalten (Notschalter)
  • Gerät unverändert absichern
  • Sofortige Mitteilung an den Strahlenschutzbeauftragten des Instituts, ggf. an den Strahlenschutzbevollmächtigten der Universität (vgl. Meldeplan)
  • Den Unfall sofort schriftlich protokollieren, dabei vor allem die Position der betroffenen Person am Gerät und die Dauer der Strahlenexposition berücksichtigen
  • Sofortiger Artzbesuch der betroffenen Person (Durchgangsarzt)

 

Weitere Informationen:

Strahlenschutzstelle der Universität

 

 

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